CDU-Stadtverband und Fraktion ziehen Halbjahresbilanz

Nachdem die CDU in der ersten Hälfte des Jahres verstärkt die Stadtteile besuchte und einen intensiven Austausch mit den Ortsbeiräten suchte, besteht der Schwerpunkt für die zweite Jahreshälfte auf dem anstehenden Landtagswahlkampf sowie auf Besuchen von Mittelstandsbetrieben in Bad Arolsen.

In den Stadtteilen ist die Lebensqualität auf Grund von Förderprogrammen, gepaart mit erheblichen Eigenleistungen der Bürger, weiter deutlich gestiegen. Am Beispiel Kohlgrund sind auf Grund der Impulse aus der Förderung im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms vielfältige Projekte umgesetzt worden.

Der Dorfplatz mit seiner Anlage zum Boule-Spiel ist zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt geworden, der als Bereicherung für das Dorfleben gesehen wird, so die Stadtverbandsvorsitzende Vanessa Becker.

Die aktuellen Dorferneuerungs- und Stadtentwicklungsprogramme aus Landesmitteln werden die Entwicklung Bad Arolsens und seine Stadtteile weiter positiv begleiten.

Der Fraktionssprecher Uwe Gottmann stellte im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung fest, dass mit der Teilnahme am Schutzschirm Hessen sowie der im Rahmen der Hessenkasse über das Land Hessen abzulösenden Kassenkredite, bei weiterhin guter Haushaltführung zum Jahresende keine Kassenkredite mehr die Finanzen der Stadt Bad Arolsen belasten.

Breiten Raum in Vorstands- und Fraktionssitzung nahm das Thema „wiederkehrende Straßenbaubeiträge“ ein.

Wiederkehrende Straßenbeiträge erscheinen auf den ersten Blick eine faire Alternative zu einmaligen zu sein, da auf diese Weise die Kosten auf mehrere Schultern zu geringeren Beiträgen dauerhaft verteilt werden.

Allerdings wird die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen zu einer massiven Erhöhung des administrativen Aufwands mit deutlichen Kostensteigerungen in die Verwaltung führen. Auch ist davon auszugehen, dass die Erwartungshaltung der Bürger steigen wird, die sich wünschen, „ihre Straße“ möge frühzeitig saniert werden.

Die Landesregierung hat in ihrem neuen Gesetz die Möglichkeit eröffnet, dass die Kommunen selbst entscheiden können, auf welche Art sie Straßenbaubeiträge erheben können. Auch eine Aufteilung der Kosten über 20 Jahre für einmalige Straßenbeiträge ist durch die neue Gesetzeslage möglich.

Eine sinnvolle Lösung im komplexen Beitragsrecht, die den unterschiedlichen Interessen gerecht wird und auch Wechselwirkungen in ihre Überlegungen mit einbezieht, soll in einer Arbeitsgruppe der CDU erörtert und vorbereitet werden.

Herr Frau
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