CDU- und SPD-Koalitionsfraktionen im Waldeck-Frankenberger Kreistag fordern den Landrat auf, den Kreistagsbeschluss umzusetzen
Duschen in den kreiseigenen Sporthallen immer noch kalt:
Nach Abs. 1 dieser Vorschrift ist bei Wasserhähnen, die überwiegend zum Händewaschen dienen, der Durchlauferhitzer abzustellen (es sei denn, heißes Wasser ist aus hygienischen Gründen nötig). Duschen mit Durchlauferhitzer dienen nicht überwiegend dem Händewaschen, können also weiter betrieben werden. Der Landrat beruft sich auf Abs. 2 dieser Vorschrift. Danach sind bei zentralen Erwärmungsanlagen, wie es in den Sporthallen meist der Fall ist, die Warmwassertemperaturen „auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen … zu vermeiden.“ Das sind, wie der Kreisbrandinspektor vor einigen Wochen in der Zeitung erklärte, 55 Grad am Wasserhahn, also vorsorglich 65 Grad in der Heizung, damit am Ende am Wasserhahn auch noch 55 Grad ankommen.
„Von ganz Ausschalten ist in der Verordnung keine Rede. Die 55 Grad reichen zum Duschen auch längst aus, da muss man noch kaltes Wasser zumischen“, so Hartmann und Kalhöfer-Köchling. Im Übrigen gilt nach Abs. 2 Satz 2 des § 7 der EnSikuMaV die Pflicht zur Temperaturbeschränkung ausdrücklich nicht bei Trinkwassererwärmungsanlagen, „bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen“ gehört. Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling: „In Sporthallen wird das Wasser zum Duschen und Händewaschen erwärmt, der Betrieb von Duschen gehört bei ihnen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen. „Das heißt, der Bund wollte nicht, dass in Sporthallen kalt geduscht wird“, ergänzt Timo Hartmann. Dies sehe man in anderen Landkreisen offensichtlich genauso. Z. B. im benachbarten Schwalm-Eder-Kreis stünden warme Duschen zur Verfügung.